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Peter Müller hält "seinen" Wald für etwas ganz Besonderes: alte Eichen ragen zerzaust in den Himmel, der kleine Bach schlängelt sich verwunschen durch das Dickicht und auf der großen Lichtung kann er immer mal wieder Rehe beobachten. "Warum ist das eigentlich kein Naturschutzgebiet? Wäre doch schön, wenn meine Enkel auch noch was davon hätten. Jetzt, wo im benachbarten Wald soviel gerodet wird." Er entschließt sich, die Sache in die Hand zu nehmen.
Leichter als gedacht
| |  | Laubwald © IMSI MasterClips | Da Herr Müller sich keinen Rat weiß, bittet er zunächst seinen Bekannten aus dem Naturschutzbund um Hilfe. Von ihm erfährt er, dass prinzipiell jeder Bürger ein Naturschutzgebiet bei der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung beantragen kann. Überrascht, dass das so einfach sein könnte, fragt sich Herr Müller telefonisch bis zur dort zuständigen Abteilung für Umwelt durch. "Da müssen wir zunächst einen Ortstermin machen und uns das Gebiet mal anschauen", bekommt Herr Müller zu hören. "Sollte sich die Schutzwürdigkeit bestätigen, wird ein Gutachter eine genaue Untersuchung durchführen. Diese wird dann mehrere Monate dauern." Herr Müller ist nun doch etwas enttäuscht, aber immerhin wird seine Idee ernst genommen.
Zeit für Einsprüche
Ein halbes Jahr später erhält Herr Müller endlich die ersehnte Post: "Sein" Wald hat der Untersuchung standgehalten und könnte zum Naturschutzgebiet werden. Doch nun muss noch eine Einigung mit den Grundstückseigentümern gefunden werden. Am runden Tisch im Gemeindesaal geht es hoch her, denn das Naturschutzgebiet trifft nicht nur auf Zustimmung. Ein Vertreter der Bezirksregierung stellt das Schutzgebiet in seinen Grenzen vor und erläutert die geplanten Verbote: Nicht nur der Wald soll geschützt werden, auch einige umliegende Wiesen seien von "überregionaler Bedeutung". Hier protestieren allerdings die betroffenen Landwirte, die diese dann in Zukunft nicht mehr in Äcker umwandeln dürften. Einen Monat haben sie nun Zeit, schriftlich gegen die Bestimmungen Einspruch einzulegen.
Abwägung aller Belange
| |  | Weide am Waldrand © IMSI MasterClips | Von der anschließenden Arbeit bekommt Herr Müller nur noch wenig mit. Die Behörde sammelt zunächst alle Einsprüche und Verbesserungsvorschläge. Im Rahmen der Gesetze liegt es im Endeffekt im Ermessen der Behörde, einen Kompromiss zwischen allen Belangen zu finden. In diesem Fall wird die Grenze des Naturschutzgebietes etwas zugunsten der Landwirte verändert und sie erhalten sogar eine kleine, einmalige Entschädigungszahlung. Dafür bleiben allerdings die Einschränkungen für die Bewirtschaftung bestehen. Auch dürfen sie keine neuen Wege anlegen oder Hecken entfernen. "Veränderungsverbot" heißt das im Behördendeutsch.
Es hat sich gelohnt
Herr Müller ist zufrieden und das neue Schild "Naturschutzgebiet" macht ihn ein klein wenig stolz. Zwar hat er nicht alles verstanden, was im Gutachten zu seinem Wald zu lesen war, doch das ist ihm egal. Ein bißchen erstaunt war er allerdings schon, dass in einem Naturschutzgebiet auch weiterhin Landwirtschaft betrieben werden darf. "Erst durch die extensive Beweidung konnten die hiervon abhängigen Kleinbiotope entstehen", hatte ihm der Gutachter erklärt. "Daher darf auch weiterhin auf diese Art gewirtschaftet werden". Das wiederum versteht Herr Müller und ist gleichzeitig froh, dass ein Naturschutzgebiet nicht zwangsläufig eine Wildnis sein muss.
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